Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Produkten („Produkte“) und die Erbringung von Dienstleistungen („Dienstleistungen“) durch Mainsci.com Limited und seine Tochtergesellschaften im asiatisch-pazifischen Raum („Verkäufer“). Diese Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) haben Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Käufers, einschließlich aller ergänzenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen, denen hiermit widersprochen wird. Die Annahme durch den Käufer beschränkt sich auf diese Geschäftsbedingungen. Weder der Beginn der Leistung noch die Lieferung durch den Verkäufer gelten als Annahme der ergänzenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Käufers. Die Annahme der Lieferung der Produkte/Dienstleistungen durch den Käufer gilt als Annahme dieser Bedingungen.

1.Bestellungen

Alle vom Käufer aufgegebenen Bestellungen unterliegen der Annahme durch den Verkäufer. Bestellungen können ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht storniert oder verschoben werden. Alle Bestellungen müssen Liefertermine, Mengen, zugelassene Lieferanten und eine vollständige Beschreibung der gekauften Produkte enthalten. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen Produkte unter seinen Kunden aufteilen. Der Verkäufer kann bestimmte Produkte aufgrund von Veralterung und/oder Nichtstandardisierung und/oder aus anderen Gründen als nicht stornierbare, vom Umtausch ausgeschlossene („NCNR“) oder kundenspezifische („CS“) Produkte kennzeichnen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hierin stellt jede Bestellung solcher Produkte eine feste Bestellung dar, die nicht storniert oder verschoben werden kann, und mit Ausnahme von Rücksendungen gemäß der geltenden Herstellergarantie können die Produkte aus irgendeinem Grund nicht zurückgegeben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle höherer Gewalt. Jegliche Verzögerungen seitens des Verkäufers bei der Lieferung von NCNR- oder CS-Produkten (i) die auf Lieferzeiten des Herstellers oder auf Gründe zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen, begründen keine Haftung seitens des Verkäufers und (ii) beeinträchtigen weder die Verbindlichkeit dieses Vertrags noch die Verpflichtungen des Käufers hierunter. Die Haftung des Käufers gegenüber dem Verkäufer für NCNR- oder CS-Produkte beläuft sich auf die Summe des vollen Kaufpreises aller dieser Produkte: (a) bereits an den Käufer versandt und/oder (b) im Lager des Verkäufers für den Käufer vorrätig und/oder (c) ganz oder teilweise vom Lieferanten von Mainsci hergestellt. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden gilt jede Bestellung von zugeschnittenen oder gebrochenen Bändern, Mini-Spulen oder anderen kundenspezifischen Teilen als NCNR. Angesichts der besonderen Natur einer solchen Bestellung behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine solche NCNR- oder CS-Bestellung innerhalb von 7 Werktagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung des Verkäufers zu stornieren. Alternativ kann der Verkauf von NCNR- oder CS-Produkten den besonderen Geschäftsbedingungen in der Sonderproduktvereinbarung des Verkäufers unterliegen, die Vorrang vor allen hierin oder anderswo enthaltenen abweichenden Geschäftsbedingungen haben und diese ersetzen.

2.Preise

#(a) Die Preise der Produkte entsprechen den in der Rechnung des Verkäufers für die jeweiligen Produkte angegebenen Preisen. Die Preise für nicht gelieferte Produkte können sich im Falle von Kostensteigerungen des Verkäufers, veränderten Marktbedingungen oder anderen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, erhöhen. Angebote gelten, sofern nicht anders angegeben, nur am Ausstellungstag; danach kann der Verkäufer sie ohne vorherige Ankündigung ändern. (b) Sofern nicht schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart, verstehen sich alle angegebenen Preise exklusive Transport- und Versicherungskosten, Zölle und aller Steuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Waren- und Dienstleistungssteuer oder Mehrwertsteuer. Der Käufer verpflichtet sich, diese Steuern zu zahlen, sofern der Verkäufer nicht schriftlich einer Befreiung vom Verkauf zustimmt. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von jeglicher Steuerpflicht im Zusammenhang mit dem Verkauf sowie deren Erhebung oder Einbehaltung, einschließlich Strafgebühren und Zinsen, freizustellen. Gegebenenfalls werden Transport und Steuern als separate Posten auf der Rechnung des Verkäufers ausgewiesen.######

3.Zahlung

(a) Die Standardzahlungsbedingungen des Verkäufers betragen netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vom Verkäufer angegeben wurde. Der Verkäufer kann jede Lieferung separat in Rechnung stellen, und jede Lieferung gilt als separater und individueller Vertrag. Der Käufer verpflichtet sich, die Rechnung des Verkäufers vollständig und ohne Abzüge oder Aufrechnung zu bezahlen. (b) Die Zahlungsfrist für Rechnungen ist entscheidend. Auf alle verspäteten Zahlungen werden Zinsen erhoben, die täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Bezahlung berechnet werden. Der Verkäufer hat Anspruch auf Zinsen in Höhe von einem Prozent (1 %) pro Monat oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz zuzüglich Erstattung der Inkassokosten (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) zur Eintreibung der vollständigen Zahlung für gelieferte Produkte/Dienstleistungen. (c) Die Transportkosten vom Standort des Verkäufers zum Standort des Käufers trägt der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis der Produkte, sofern nichts anderes schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart wurde. Der Verkäufer wählt den Spediteur, sofern keine besonderen Anweisungen des Käufers vorliegen. (d) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Kredit- oder Zahlungsbedingungen festzulegen oder zu ändern, wenn dies nach alleinigem Ermessen des Verkäufers aufgrund der finanziellen Lage oder des Zahlungsverhaltens des Käufers gerechtfertigt ist. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Leistung fortzusetzen und/oder weitere Arbeiten im Rahmen des Liefervertrags oder eines anderen Vertrags mit dem Käufer durchzuführen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer oder bei Zahlungsverzug des Käufers für gelieferte Produkte/Dienstleistungen ist der Verkäufer unbeschadet anderer Rechtsmittel berechtigt, den Vertrag über die betreffenden Produkte/Dienstleistungen zu stornieren, auszusetzen oder zu kündigen.

4.Lieferung

Sofern nicht anders schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart, erfolgen alle Lieferungen EXW (Ab Werk) ab Werk des Verkäufers oder DDU zum vereinbarten Bestimmungsort (wie in Incoterms 2000 definiert). Die Lieferung gilt als erfolgt und das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Produkte geht mit der Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über. Der Käufer erkennt an, dass es sich bei den vom Verkäufer angegebenen Lieferterminen lediglich um Schätzungen handelt und der Verkäufer nicht für Lieferverzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers haftet, noch gilt der Spediteur als Vertreter des Verkäufers. Im Falle einer durch ein solches Ereignis verursachten Verzögerung verlängert sich der Liefertermin um die durch die Lieferverzögerung verlorene Zeit, ohne dass dem Verkäufer dadurch irgendeine Haftung oder Strafe entsteht. Der Liefertermin ist nicht von entscheidender Bedeutung. Gehen die Produkte in der Obhut des Spediteurs unter, gilt dies als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. Bei Teillieferungen der Produkte/Dienstleistungen gilt jede Lieferung als separater Vertrag. Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Teillieferungen durch den Verkäufer gemäß diesen Bedingungen oder eine Forderung des Käufers in Bezug auf eine Teillieferung berechtigt den Käufer nicht zur Ablehnung von Mainsci-Lieferungen. Das Eigentum an den Produkten geht erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Verkäufer auf den Käufer über. Bis dahin verwahrt der Käufer die Produkte als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers und ist verpflichtet, die Produkte getrennt von seinen Waren und denen Dritter zu halten und ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen, zu versichern und als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen. Er ist jedoch berechtigt, die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterzuverkaufen oder zu verwenden. Bis zum Eigentumsübergang kann der Verkäufer vom Käufer die Rückgabe der Produkte verlangen. Sollte der Käufer dies nicht tun, ist er berechtigt, auf Verlangen unverzüglich die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten, um die Produkte wieder in Besitz zu nehmen. Der Käufer stellt den Verkäufer von der Haftung für Schäden frei, die durch die Wiederinbesitznahme der Produkte entstehen. Der Käufer darf die im Eigentum des Verkäufers verbliebenen Produkte nicht verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für Verbindlichkeiten belasten. Sollte der Käufer dies dennoch tun, werden alle vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar. Der Käufer verpflichtet sich, von Zeit zu Zeit alle vom Verkäufer in angemessener Weise angeforderten Maßnahmen zu ergreifen und alle Dokumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Finanzierungserklärungen) auszufertigen und zu liefern, um die Bestimmungen dieser Klausel 4 zu übertragen, zu erstellen, zu vervollkommnen, zu bewahren, zu schützen und durchzusetzen.

5. Annahme/Rücksendungen

Sendungen gelten mit Eingang in deren Einrichtung als vom Käufer angenommen. Der Käufer hat alle von ihm für notwendig erachteten Inspektionen und Tests so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung, durchzuführen. Abweichungen in der Liefermenge sind dem Verkäufer innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Produkte zu melden. Im Falle einer Mehrlieferung hat der Käufer die Möglichkeit, die Produkte auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückzusenden. Alternativ kann der Käufer die nicht gelieferten Produkte behalten (vorbehaltlich einer Anpassung des Rechnungspreises zur Berücksichtigung der nicht gelieferten Artikel). Bei der Rücksendung von Produkten gelten die Richtlinien und Verfahren des Verkäufers zur Warenrücksendung (RMA) sowie die geltenden Wiedereinlagerungsgebühren. Einzelheiten hierzu kann der Käufer auf Anfrage vom Verkäufer erhalten. Zurückgesendete Produkte müssen in der Originalverpackung sein und den Anforderungen an die Mindestverpackungsmenge (MPQ) entsprechen.

6. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

(a) Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass die Produkte bei Lieferung und für einen Zeitraum von drei Monaten danach den geltenden Produktspezifikationen des jeweiligen Herstellers entsprechen. Der Verkäufer garantiert, dass er, soweit ihm dies zumutbar ist, die Vorteile aller übertragbaren Garantien des jeweiligen Herstellers der Produkte (vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen dieser Garantie) sowie alle sonstigen Rechte, die der Verkäufer gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, auf den Käufer überträgt. Die Rechtsmittel des Käufers hinsichtlich der Behauptung, dass die Produkte mangelhaft sind oder nicht dem Liefervertrag oder einer ausdrücklichen Beschreibung, Zusicherung, Bedingung oder gesetzlich implizierten Garantie entsprechen, sowie hinsichtlich sonstiger Ansprüche hinsichtlich der Produkte oder der damit verbundenen Verarbeitung beschränken sich stets auf die Geltendmachung der Herstellergarantie (wie oben erwähnt). Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, Entschädigungen, Kosten, Aufwendungen, Verluste jeglicher Art, weder direkt noch indirekt oder Folgeschäden. Alle anderen gesetzlich zustehenden Rechtsmittel sind hiermit ausgeschlossen (es sei denn, ein solcher Ausschluss ist nach geltendem Recht verboten). ES IST DIE VERPFLICHTUNG DES KÄUFERS, KOPIEN ALLER GELTENDEN HERSTELLERGARANTIEN ANZUFORDERN, UND ES WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS DER KÄUFER DIESE GARANTIEN MIT DER ANNAHME DER LIEFERUNG DER PRODUKTE AKZEPTIERT HAT. (b) Die ausschließlichen Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf nicht konforme Produkte/Dienstleistungen oder eine Verletzung der Garantie oder Bedingung in Bezug auf Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Handelsüblichkeit oder Eignung von Produkten/Dienstleistungen bestehen nach Wahl des Verkäufers darin, die Produkte zu reparieren oder zu ersetzen, wenn sie als mangelhaft befunden werden, die Dienstleistungen erneut zu erbringen oder dem Käufer den für die betreffenden Produkte/Dienstleistungen gezahlten Preis zu erstatten oder gutzuschreiben. (c) DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN GARANTIEN, DIE VOM VERKÄUFER IN VERBINDUNG MIT DEN PRODUKTEN/DIENSTLEISTUNGEN GEWÄHRT WERDEN, UND DER VERKÄUFER LEHNT IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ALLE ANDEREN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN (OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, GEWOHNHEITSRECHT ODER ANDERWEITIG) AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIEJENIGEN IN BEZUG AUF QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND VERSTECKTE MÄNGEL (und vorbehaltlich der folgenden Klauseln 6(d) bis (k). (d) Wenn die Produkte/Dienstleistungen an einen Verbraucher im Sinne des Unfair Contract Terms Act 1977 verkauft werden, gelten die GESETZLICHEN RECHTE DES VERBRAUCHERS GEMÄSS DEN ABSCHNITTEN 12-15 DES WARENKAUFGESETZES GESETZES SIND VON DIESEN BEDINGUNGEN NICHT BETROFFEN. (e) Für Ersatzprodukte gilt die oben genannte Garantie. Für vom Verkäufer reparierte oder gewartete Produkte gilt die Garantie gemäß diesem Abschnitt 6 für den Rest der Garantiezeit oder neunzig (90) Tage nach Rückgabe der Produkte an den Käufer, je nachdem, welches Datum später eintritt (basierend auf dem Datum der Reparatur oder sonstigen vereinbarten Wartung). (f) Diese Garantie gilt nicht für Produkte, die missbraucht, unsachgemäß getestet, montiert oder falsch gehandhabt wurden oder die entgegen den geltenden Anweisungen zu Installation, Wartung oder Betrieb oder entgegen den Industriestandards für die zulässige Eingangsleistung betrieben wurden. (g) Der Verkäufer haftet nicht für Urheberrechts-, Design- oder Patentverletzungen, die sich aus dem Verkauf von Produkten an den Käufer ergeben. Der Käufer kann bei Urheberrechts-, Design- oder Patentverletzungen ausschließlich den Hersteller der Produkte in Anspruch nehmen. Ein Rechtsmittel oder Regressanspruch gegen den Verkäufer oder den Hersteller besteht nicht, soweit die Verletzung aus (i) der Einhaltung der besonderen Anforderungen des Herstellers oder Verkäufers durch diesen resultiert oder anderweitig darauf beruht. Käufer, die von den Standard-Spezifikationen des Herstellers für die Produkte abweichen; (ii) Modifikationen oder Änderungen der Produkte, die nicht vom Hersteller vorgenommen wurden; oder (iii) eine Kombination der Produkte mit anderen Artikeln, die nicht vom Hersteller oder Verkäufer geliefert oder hergestellt wurden. (h) VORBEHALTLICH DER KLAUSEL 6(j) UNTEN HAFTET DER VERKÄUFER DEM KÄUFER GEGENÜBER NICHT AUFGRUND EINER ZUSICHERUNG (AUSSER IN BETRÜGERISCHER FORM) ODER EINER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE, BEDINGUNG ODER ANDEREN BESTIMMUNG ODER EINER PFLICHT NACH GEWOHNHEITSRECHT ODER UNTER EINER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNG DER VEREINBARUNG FÜR JEGLICHE SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN (OB FÜR ENTGANGENEN GEWINN, UMSATZ, GESCHÄFTE, GOODWILL ODER ANDERWEITIG) KOSTEN, AUSGABEN ODER ANDERE ANSPRÜCHE AUF ENTSCHÄDIGUNG JEGLICHER ART (OB VERURSACHT DURCH FAHRLÄSSIGKEIT DES VERKÄUFERS ODER SEINEN MITARBEITERN ODER VERTRETERN ODER ANDERWEITIG), DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG DER PRODUKTE/DIENSTLEISTUNGEN ODER DEREN VERWENDUNG ODER WEITERVERKAUF DURCH DEN KÄUFER ENTSTEHEN, UND (i) DIE GESAMTE HAFTUNG DES VERKÄUFERS UNTER ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VEREINBARUNG ÜBERSTEIGT NICHT DEN PREIS DER PRODUKTE/DIENSTLEISTUNGEN. DIE GEGENSTAND DES ANSPRUCHS DES KÄUFERS SIND, (j) IMMER VORAUSGESETZT, DASS NICHTS IN DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SO WIRKT ODER AUSGELEGT WERDEN DARF, DASS DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR BETRUG ODER TOD ODER PERSONENSCHÄDEN, DIE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT DES VERKÄUFERS, SEINER MITARBEITER ODER VERTRETER VERURSACHT WURDEN, AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WIRD. (k) Wenn der Käufer Ansprüche aus den vorstehenden Garantien geltend machen möchte, muss der Käufer den Der Verkäufer ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung eines Mangels und spätestens zwölf (12) Monate nach Lieferung der betreffenden Produkte zu informieren. Andernfalls verzichtet der Käufer auf seine Rechte und der Verkäufer haftet nicht für den behaupteten Mangel. Die oben genannten Garantien sind nicht übertragbar, und der Verkäufer kann keine Garantierückgaben direkt oder indirekt von Kunden des Käufers oder vom Nutzer der Produkte annehmen. Nichts in diesen Bedingungen begründet eine Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und den Kunden des Käufers.

7.Exportkontrolle/Verwendung von Produkten

Der Käufer bestätigt, dass er der Empfänger der vom Verkäufer zu liefernden Produkte ist. Er erklärt sich damit einverstanden, dass die Produkte den Export- und/oder Importkontrollgesetzen und -vorschriften verschiedener Länder (insbesondere den Exportkontrollvorschriften Singapurs und/oder der USA in der jeweils gültigen Fassung) unterliegen und dass die Produkte/Dienstleistungen nicht für Zwecke im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Raketen, die solche Waffen tragen können, oder zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten oder anderer militärischer Zwecke verwendet werden. Auch ein Weiterverkauf, bei dem bekannt ist oder der Verdacht besteht, dass sie für solche Zwecke bestimmt sind, ist nicht zulässig. Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften zur Einfuhr der Produkte/Dienstleistungen in das Bestimmungsland und für die Zahlung aller darauf anfallenden Zölle verantwortlich. Der Käufer verpflichtet sich, die vom Verkäufer gelieferten Produkte weder direkt noch indirekt zu verkaufen, weiterzuverkaufen, wiederauszuführen, zu versenden oder anderweitig umzuleiten. Er verpflichtet sich ferner, alle Exportgesetze Singapurs strikt einzuhalten und die alleinige Verantwortung für die Einholung der erforderlichen Export- oder Wiederausfuhrlizenzen zu übernehmen. Im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit vertreibt der Verkäufer Produkte, die er vom Hersteller kauft, und nimmt vor dem Verkauf an den Käufer keinerlei Änderungen vor. Soweit möglich, wahrt der Verkäufer die Unversehrtheit der Produkte und verkauft sie in der Verpackung des Herstellers. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, in jedem Fall Kenntnis über die Herkunft der Produkte zu haben und alle Bestellungen des Käufers in diesem Wissen und auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin aufzugeben. Bei der Auswahl und Bestellung der Produkte erklärt sich der Käufer damit einverstanden, nach eigenem Ermessen und Urteilsvermögen vorzugehen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die vom Verkäufer verkauften Produkte vom Hersteller nicht für den Einsatz in lebenserhaltenden, lebenserhaltenden oder nuklearen Anwendungen oder in Geräten oder Gegenständen, die zur chirurgischen Implantation in den Körper bestimmt sind, oder für andere Anwendungen oder Produkte konzipiert sind, bei denen ein Produktfehler zu Personenschäden, Tod oder katastrophalen Sachschäden führen kann. Wenn der Käufer die Produkte für derartige Anwendungen verkauft oder anderweitig verwendet oder seine Verpflichtungen in Bezug auf Exportbeschränkungen, Verwendung oder Missbrauch der Produkte in der in Klausel 6(f) oben genannten Weise verletzt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass er dies vollständig auf eigenes Risiko tut und verpflichtet sich unwiderruflich, den Verkäufer und seine Lieferanten/Hersteller für alle Schäden schadlos zu halten, die aus einem solchen Verkauf oder einer solchen Verwendung oder einem solchen Missbrauch entstehen, einschließlich angemessener Rechtskosten und Auslagen des Verkäufers.

8. Technische Unterstützung oder Beratung

Jegliche technische Unterstützung oder Beratung, die vom Verkäufer bezüglich der Verwendung von Produkten/Dienstleistungen angeboten oder im Zusammenhang mit den Käufen des Käufers bereitgestellt wird, wird unentgeltlich und als Entgegenkommen gegenüber dem Käufer gewährt. Der Verkäufer haftet nicht für den Inhalt oder die Verwendung dieser technischen Unterstützung oder Beratung durch den Käufer. Ebenso wenig stellen Aussagen von Vertretern des Verkäufers im Zusammenhang mit den Produkten/Dienstleistungen eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Garantie dar. Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Zusicherungen hinsichtlich der Produkte/Dienstleistungen abzugeben, es sei denn, diese wurden vom Verkäufer schriftlich bestätigt und von einem Direktor des Verkäufers unterzeichnet. Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf derartige Zusicherungen verlässt, die nicht derart bestätigt wurden. Jegliche typografische oder sonstige Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Preisen, Rechnungen oder Angeboten können ohne Haftung des Verkäufers korrigiert werden.

9. Rechtswahl

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Republik Singapur und wird entsprechend ausgelegt. Die Parteien vereinbaren, sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte Singapurs zu unterwerfen.

10. Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für sein Unvermögen, ausreichende Mengen irgendwelcher Produkte zu beschaffen, oder für die Nichterfüllung oder Nichtlieferung von Produkten/Dienstleistungen aufgrund von Ursachen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Natur- oder künstliche Katastrophen, Aufruhr, Krieg, Streik, Verzögerung durch den Spediteur oder Produktmangel, welche als Umstände höherer Gewalt gelten, die den Verkäufer von der Erfüllung entbinden und Rechtsmittel wegen Nichterfüllung ausschließen. Falls Umstände höherer Gewalt eintreten, verlängert sich die Erfüllungsfrist des Verkäufers um einen Zeitraum, der der infolge der Umstände höherer Gewalt verlorenen Zeit entspricht, ohne dass dem Verkäufer dadurch irgendeine Haftung oder Strafe entsteht. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen die Erfüllung aussetzen, stornieren, kündigen oder die Vertragsbedingungen für die entsprechenden Produkte/Dienstleistungen ändern, ohne dass ihm dadurch irgendeine Haftung oder Strafe entsteht, indem er den Käufer benachrichtigt.

11. Kein Verzicht

Die Vorgehensweise oder das Versäumnis einer der Parteien, eine Bedingung oder einen Rechtsanspruch aus dem Vertrag der Parteien strikt durchzusetzen, ist nicht als Verzicht auf diese Bedingung oder diesen Rechtsanspruch auszulegen, und die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer stellt keine Annahme der darin enthaltenen Bedingungen dar.

12.Vertraulichkeit

Kunden oder Lieferanten in Bezug auf vom Verkäufer gekaufte Produkte/Dienstleistungen dürfen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Vertragsbedingungen der Parteien nicht an Dritte weitergeben.

13. Insolvenz

Diese Klausel gilt, wenn: (a) der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder (wenn es sich um eine Einzelperson oder ein Unternehmen handelt) insolvent wird oder (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder das Verfahren (außer zum Zwecke einer Fusion oder Sanierung) eingeleitet wird; oder (b) ein Pfandgläubiger Besitz von Eigentum oder Vermögenswerten des Käufers ergreift oder ein Verwalter oder Zwangsverwalter dafür bestellt wird; oder (c) der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder (d) der Verkäufer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer bevorsteht und den Käufer entsprechend benachrichtigt. Findet diese Klausel Anwendung, ist der Verkäufer unbeschadet aller sonstigen dem Verkäufer zustehenden Rechte oder Rechtsmittel berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen auszusetzen, ohne gegenüber dem Käufer haftbar zu sein. Wenn die Produkte/Dienstleistungen geliefert, aber nicht bezahlt wurden, wird der Preis ungeachtet anderslautender Vereinbarungen sofort fällig und ist vom Käufer zu zahlen.

14.Gesamte Vereinbarung

Diese Bedingungen sowie die in der Rechnung des Verkäufers aufgeführten Preise, Mengen und Produkte für die jeweiligen Produkte/Dienstleistungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Lieferung dieser Produkte/Dienstleistungen dar und können vom Käufer nicht widerrufen oder gekündigt werden, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist. Die Bestimmungen dieser gesamten Vereinbarung ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Angebote, Vereinbarungen und Absprachen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Der Verkäufer kann diese Bedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Käufer ändern. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt dies als abtrennbar und berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen, die in vollem Umfang in Kraft bleiben. Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer nicht abtreten oder übertragen, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich etwas anderes vereinbart. Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, können diese Bedingungen nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer durchgesetzt werden.